Meistens hört man die Worte "Wir waren sowieso gerade in der Nähe und könnten Ihr Dach gleich mitmachen." oder "Wir haben gesehen, dass bei Ihnen ein paar Ziegel ausgetauscht werden müssen". Zur Unterschrift des Vertrages wird man dann oft gedrängt und spätestens am nächsten Tag wird schon das Gerüst aufgestellt und das komplette Dach abgedeckt. Dabei haben Verbraucher bei Haustürgeschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das auf diese Weise jedoch ausgehebelt wird. Sollten die Handwerker bereits mit den Arbeiten begonnen haben, haben Sie das Recht diese zu stoppen und die Arbeiter wegzuschicken. Sollten die Handwerker Ihr Grundstück nicht verlassen, rufen Sie die Polizei. Bevor Sie einen unbekannten Handwerker beauftragen, können Sie bei der Geschäftsstelle der Dachdeckerinnung vorab unter Tel. 0721-34862 nachfragen, ob der von Ihnen beauftragte Betrieb bekannt ist. Sie erhalten dort auch eine Liste mit Innungsbetrieben in Ihrer Nähe.
Lesen Sie den Artikel des Dachdeckermagazins zum Thema "Dach-Haie".