Für Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf, etwa durch umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und abgefallene Schornsteine. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Sturmrisiko ausdrücklich mit versichert wurde. Dies trifft in Deutschland jedoch nicht auf alle Wohngebäudeversicherungsverträge zu (steht in der Police). Auch Folgeschäden sind dann kein Problem, zum Beispiel wenn es durch das abgedeckte Dach hereinregnet.
Was ist zu beachten?
Auch wer umfassend versichert ist, kann nach einem Sturm auf seinem Schaden sitzen bleiben. Versicherungen zahlen erst ab Windstärke acht. Der Wind muss also mit mehr als 62 Kilometer pro Stunde blasen.
Wichtig:
Informieren Sie so schnell wie möglich Ihren Versicherer, damit der den Schaden aufnehmen und die Regulierung einleiten kann. Wer den Schaden zu spät meldet, riskiert seinen Versicherungsschutz. Machen Sie Fotos, bevor Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen. Verändern Sie nichts, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Nur Gefahrenquellen dürfen beseitigt werden. Erstellen Sie eine Schadensliste.